Nach einem Aufenthalt im Krankenhaus ist nicht selten eine Folgeversorgung nach dem Pflegeversicherungsgesetz notwendig.
Dazu gehören Leistungen wie häusliche Pflege, Kurzzeitpflege oder Reha-Maßnahmen.
Keine Angst vor der Zeit nach der Klinik
Können diese nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden, kommt die Übergangspflege ins Spiel. Betroffene können sie in der Klinik, in der sie behandelt werden, maximal zehn Tage in Anspruch nehmen.
Quelle: AOK Gesundheitsmagazin Frauen 02/2022
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