RISIKO SPORT

Hohes Risiko für Hirnverletzungen

Einige Sportarten bergen ein sehr hohes Risiko für Schädel-Hirn-Verletzungen. Kontakt-Sportarten wie Fussball, American Football und Boxen stehen dabei an trauriger Spitze.

Unmittelbare Verletzungen

Neurologische Untersuchungen haben gezeigt, dass Fussballspieler die häufig Kopfbälle ausführen, zum einen während ihrer Karriere ein erhöhtes Risiko für Schädel-Hirn-Verletzungen haben.

(Ge)Hirnerschütterungen jeder Schwere gehören dabei zu den häufigsten Verletzungen. Auch Hirnblutungen sind häufige Folgen von Kopfballverletzungen. Im besten Fall sind diese unmittelbar sichtbar durch äußerliche Merkmale wie Nasen- oder Ohrenbluten, Gleichgewichtsstörungen, Übelkeit, Erbrechen oder Ohnmachten. Im besten Fall deshalb, weil dann sichtbar ist, dass möglicherweise eine innere Verletzung vorliegt und entsprechende Untersuchungen und Notfallmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Die Lieblingssportart der Deutschen – Fussball

Gefahr der Unsichtbarkeit

Eine der größten Gefahren nach einer Schädel-Hirn-Verletzungen ist die Unsichtbarkeit. Wird ein Spieler nach einem Kopfball oder ein Boxer nach einem Schlag auf den Kopf ohnmächtig und spielt und boxt kurze Zeit darauf weiter, nehmen Verantwortliche wie Trainer und (Mannschafts)Arzt nur zu gern an, es liegen keine Verletzungen vor und es müsse nichts getan werden.

Dies ist nicht nur ein großer Fehler, für den Spieler kann dieses Denken und (Nicht)Agieren tödliche Folgen haben. Denn werden erlittene Hirnblutungen nicht versorgt, kann dies zum Tode des Spielers oder Boxers führen. Hier sollte besser einmal zu viel als einmal zu wenig kontrolliert und untersucht werden.

Eine Verletzungsfolge, die sich bei Behandlung erlittener Hirnverletzungen vermeiden lässt

Langfristige Spätfolgen

Mittlerweile haben Untersuchungen ehemaliger Profi-Fußballer und Profi-Boxer gezeigt, dass die Spätfolgen häufiger Kopf(ball)Verletzungen Gehirnerkrankungen wie Alzheimer, Demenz und Parkinson und Epilepsie sind. Das Risiko, an diesen Krankheiten zu erkranken ist um ein Vielfaches höher als bei Sportlern ohne Kopfball- oder Kopf-Verletzungen.

Sorgloser Umgang

Der Umgang mit dieser Thematik ist ausgerechnet in den Vereinen selbst zu nachlässig und oberflächlich. Eine Profi-Sportler kostet viel Geld. Nur durch Einsätze in Spielen oder Kämpfen kann dieses Geld wieder eingenommen und Gewinn erzielt werden.

Untersuchungen und Behandlungen hingegen, vor allem des Kopfes und des Gehirns sind teuer und treiben die Kosten für einen Spieler zusätzlich in die Höhe. Hier wird leider zu oft an falscher Stelle gespart.

Schutz der Sportler

Im Boxsport boxen ausgerechnet Profiboxer ohne Kopfschutz. Die Begründung, sie trainieren Kopftreffern vorzubeugen, klingt nach meinem persönlichen Empfinden makaber. Auch wenn trainiert wird, Kopfschlägen auszuweichen, so sind doch während der Kämpfe Kopftreffer eine der „beliebtesten“ Ziele um den Gegner, die Gegnerin k.o. zu schlagen und einen Kampf zu gewinnen. Kopfschutz wie bei den Nicht-Profis sollte Standard für Profi-Boxer sein. Schwerste Kopfverletzungen könnten so vielleicht vermieden werden.

Risikosportart American Football
Risikosportart (Profi)Boxen

Allmähliches Umdenken und Konsequenzen

Für Kinder und Jugendliche hat der DFB altersgerechtes Training und Spielen beschlossen. Was immer dies bedeuten mag in der Realität.

In England ist Kindern und Jugendlichen das Trainieren per Kopfball untersagt. Wie sich solch eine Festlegung im Spiel umsetzen lässt, bleibt fragwürdig.

Einige englische (Frauen)Fussballclubs haben das Kopfballspiel per Vertrag verboten. Möglicherweise der richtige Ansatz um Kopfballverletzungen auszuschliessen.

Gesundheit ist die Basis von allem

Jedem Sportler, jeder Sportlerin sollte das eigene Leben, die eigene Gesundheit so wichtig sein, gesundheitsschädliches Tun zu vermeiden. Wie wichtig Gesundheit ist und das Gesundheit die Basis für ein erfolgreiches Leben mit Teilhabe ist, weiss ich persönlich nur all zu gut. Nichts ersetzt ein Leben in Gesundheit. Hirnverletzungen haben tiefgreifende Auswirkungen auf das eigene Leben und das von Angehörigen und Freunden.

Standards und Handlungsleitfaden

Um auch scheinbar geringe oder nicht vorhandene Hirnverletzungen optimal zu versorgen und Sportler vor Spätfolgen zu schützen, sollten Standardabläufe nach Kopfballverletzungen die Regel sein. (Einfache) neurologische Untersuchungen die vom zuständigen Arzt zeitnah durchgeführt werden, MRT, CT und weitere klinische Untersuchungen. Hier sind vor allem der DFB und der DBV als Dachorganisationen gefragt. Entsprechende Schutzmassnahmen müssen von oben vorgegeben werden. So wird verhindert, dass jeder Verein und jeder Club in solch einem wichtigen Thema tut und lässt, wonach ihm ist.

Besonderer Schutz für Kinder

Kinder und Jugendliche müssen besonders vor Verletzungen geschützt werden. Dies zählt für Schädel-Hirn-Verletzungen (SHV) um so mehr.
Während des Wachstums können die Folgen einer SHV besonders gravierend sein.

Damit die Freude am Spiel bleibt
…ist der Schutz vor Kopfverletzungen notwendig

Schock und Traumatisierung. Persönliche Erfahrungen

Schädel-Hirnverletzungen können auch zu seelischen Traumata führen.

Nach meinem Unfall, welcher u.a. subdurale und epidurale Hirnblutungen zur Folge hatte, war es mehr als ein Jahrzehnt kaum möglich auseinander zu halten, welches Symptom psychisch und welches Symptom von den Hirnblutungen war.

Vergesslichkeit, Konzentrationsprobleme, Gleichgewichts-, Sprach- und Sehstörungen, Wortfindungsstörungen – all diese Beschwerden können Folgen einer Hirnverletzung sein, aber auch von einer psychischen Traumatisierung.

Erst nach etwa fünfzehn Jahren konnte ich auseinanderhalten und klar definieren, welches Symptom wohin gehört. Heute (März 2023), etwas mehr als siebzehn Jahre nach den erlittenen Hirnverletzungen und dem schweren Trauma, sind vorhandene Einschränkungen zu 75 Prozent physisch, also körperlich bedingt.

Die restlichen 25 Prozent sind noch Traumabedingte Ausfälle, welche durch seltene Flashbacks oder dem Antriggern erlebter Situationen folgen. Für mich persönlich ein enormer Heilungsfortschritt. Nicht in fast jeder Situation angetriggert oder re-traumatisiert zu werden ist ein unglaublicher Zuwachs an Lebensqualität. Selbst wenn dieses Leben schmerz- und erschöpfungsbedingt zu 80 Prozent im Bett stattfindet.

Infos zu Trauma/ Traumahilfe/ Traumaheilung

Medienbeiträge

https://www.zdf.de/nachrichten/sport/fussball-kopfball-verletzung-gehirn-neurochirurg-100.html

https://www.dfb.de/news/detail/nachwuchs-und-kopfball-dfb-beschliesst-altersgemaesse-richtlinien-236483/





RÜCKENMARK-/ QUERSCHNITT-VERLETZUNGEN

Klinikaufenthalt für Menschen mit Querschnittverletzungen: Rückenmarkzentrum statt Krankenhaus?


Ein Beitrag von: Der-Querschnitt.de
Text- und Bildbearbeitung für WGL: wiedergehenlernen.com


Persönliches: Bevor ich diesen Beitrag entdeckt habe, wusste ich nicht, dass es spezielle Kliniken für Menschen mit Rückenmark- / Querschnittverletzungen gibt. Nach fast zwanzig Jahren Leben mit einer Querschnitt-Verletzung eine befremdliche Erfahrung.

Können Menschen mit Querschnittlähmung in einem Krankheitsfall der nichts mit der Querschnittverletzung zu tun hat, zb. bei einer Blinddarm-Entzündung oder einem Beinbruch, sich statt ins nächste Krankenhaus direkt in ein Rückenmarkzentrum bringen lassen, um so sicherzustellen, dass sie mit ihren speziellen Bedürfnissen optimal versorgt werden?

Vorneweg recht polemisch zusammengefasst: Menschen mit Querschnittlähmung können im Krankheitsfall natürlich auf eine Behandlung in einem Rückenmarkzentrum bestehen. Doch: Tun sie dies ohne vorherige Absprache mit ihrer Krankenkasse, kann das für sie sehr teuer werden.

Außer im Notfall immer mit Krankenhauseinweisung

Prinzipiell gilt: Müssen gesetzlich Versicherte ins Krankenhaus, benötigen sie – außer in Notfällen – eine Verordnung der Krankenhausbehandlung, eine Krankenhauseinweisung.

Welches Krankenhaus gewählt werden kann, hängt von bestimmten gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen ab, so die Pressestelle des GKV-Spitzenverbands auf Nachfrage: „Zum einen sind auf der Verordnung der Krankenhausbehandlung die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben (Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung, § 73 Abs. 4 SGB V).

Zum anderen muss es sich um ein zugelassenes Vertragskrankenhaus handeln (§ 107 Abs. 1 i. V. m. § 108 SGB V).

Sollte ein Querschnittzentrum diese Voraussetzungen erfüllen, ist die Behandlung in einem solchen nicht ausgeschlossen.“

Schwieriger wird es, wenn das gewünschte Querschnittzentrum diese Kriterien nicht erfüllt, der querschnittgelähmte Patient sich aber dennoch dort in Behandlung begeben will: „Da rein formal immer die beiden nächsterreichbaren und für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser zu berücksichtigen sind, wird ein Abweichen davon immer als Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse des Versicherten einzustufen sein.

Allgemein könnte man nur sagen, dass ein gewünschter Wechsel von den formal vorgesehenen Krankenhäusern in ein anderes auf jeden Fall im Vorfeld mit der Krankenkasse geklärt werden müsste, um unnötige finanzielle Risiken für die Versicherten zu vermeiden.“

Im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 39 Abs. 2 SGB V) steht klipp und klar: „Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.

Unter die Mehrkosten fallen z. B. auch die Fahrtkosten. In den entsprechenden Richtlinien ist laut GKV-Pressestelle z. B. klar geregelt, „dass Krankenbeförderungsleistungen nur auf dem direkten Weg zwischen dem jeweiligen Aufenthaltsort der Versicherten und der nächst erreichbaren Behandlungsmöglichkeit verordnet werden können.“

(Siehe auch: Krankentransport-Richtlinie, § 3 Abs. 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V).

Mit Krankenkasse vorab klären

Querschnittgelähmte Patienten, die sich in einem Rückenmarkszentrum statt im Klinikum um die Ecke behandeln lassen wollen, tun also gut daran, dies zuvor mit ihrer Krankenkasse abzusprechen. Denn: „Ob Mehrkosten entstehen und ob Krankenkassen dann von ihrem Recht nach § 39 Abs. 2 SGB V Gebrauch machen, kann jeweils nur im Einzelfall geklärt werden“, betont der GKV-Spitzenverband.

Der gesamte Artikel auf der-Querschnitt.de (externe Seite):

Klinikaufenthalt nötig: Ins Rückenmarkzentrum statt ins Krankenhaus um die Ecke? – Der-Querschnitt.de

ÜBERGANGSPFLEGE IM KRANKENHAUS

Nach einem Aufenthalt im Krankenhaus ist nicht selten eine Folgeversorgung nach dem Pflegeversicherungsgesetz notwendig.

Dazu gehören Leistungen wie häusliche Pflege, Kurzzeitpflege oder Reha-Maßnahmen.

Keine Angst vor der Zeit nach der Klinik

Können diese nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden, kommt die Übergangspflege ins Spiel. Betroffene können sie in der Klinik, in der sie behandelt werden, maximal zehn Tage in Anspruch nehmen.

Quelle: AOK Gesundheitsmagazin Frauen 02/2022